Ich biete Firmenschulungen und Inhouse-Seminare für Einrichtungen im Bereich der Sozialgesetzgebung. Kontaktieren Sie mich gerne für Beratung, Angebot und Themen- und Terminabsprache.
In diesem Seminar werden alle Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII, zzgl. des SGG) besprochen, insbesondere die jeweiligen Anspruchsgrundlagen für Sozialleistungen. Nur mit Kenntnis aller Sozialgesetzbücher können die richtigen und auch sämtliche Leistungsansprüche von Bedürftigen erfasst und beantragt werden. Mit dem Seminar werden auch die Netzwerke und Rangfolgen im Sozialrecht erkennbar, was in der Praxis häufige Fehlerquellen sind. Das Programm ist sicherlich umfangreich, bietet jedoch Einsteigern den ersten Schritt in das Sozialrecht und Spezialisten einzelner SGB`s den unverzichtbaren Seitenblick in die angrenzenden sozialrechtlichen Gebiete. [Weiter lesen]
Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des SGB II, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialgeld, Bildung und Teilhabe, Eingliederung ...), auch anhand von Fallbeispielen und Rechtsprechung. Desweiteren die Abgrenzung zu den Leistungen des SGB XII und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Das SGB II ist das bei den Sozialgerichten meist umstrittene Leistungsgesetz, welches seit seiner Einführung 2005 zahlreichen Änderungen und Reformen unterworfen ist, u.a. mit dem 9. Änderungsgesetz 2016, den jährlichen Änderungen der Regelbedarfe und nicht zuletzt durch zahllose Urteile des Bundessozialgerichtes. Es werden daher auch die derzeit häufigsten strittigen Themen besprochen und deren Lösungsansätze. [Weiter lesen]
Durch Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich das Recht der Reha und Teilhabe grundlegend geändert. Bereits zum 01.01.2017 sind wesentliche Änderungen in der Eingliederungshilfe und im Schwerbehindertenrecht eingetreten. Am 01.01.2018 wurden die Regelungen zum Verfahren im SGB IX Teil 1 in großen Teilen geändert. Ab 01.01.2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ausgegliedert und in das SGB IX eingefügt, ab 01.01.2023 wird die neue Schlüsselnorm zur Eingliederungshilfe nochmals geändert. Der große Schritt zum 01.01.2018 soll in diesem Seminar vermittelt werden auch mit Ausblick auf die in 2020 vorgesehene Einfügung der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX. [Weiter lesen]
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen für den Leistungsbezug im SGB XII einschließlich der relevanten Verfahrensvorschriften vermittelt. Die Neuregelungen durch das SGB XII-Änderungsgesetz mit Wirkung ab dem 01.01. und 01.07.2017 wie zum Beispiel bei den Regelbedarfsstufen, den Kosten der Unterkunft, der Einkommens- und Vermögensanrechnung werden im Seminar ebenso behandelt wie die am 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderungen, die u.a. auf die Neuregelungen des BTHG zurückzuführen sind.
Nachdem sich viele Jahre kaum relevante Änderungen im SGB XII ereignet haben, erlebt das Gesetz nun, ausgelöst durch das BTHG, seit 2017 Änderungen und Reformen in mehreren Stufen, die ganz erheblich Auswirkungen auf die Praxis haben und teilweise äußerst komplex sind. Es ist zu erwarten, dass sich zu den bisher vorgesehenen Reformschritten noch weitere, nachträgliche Änderungsgesetze, gesellen werden, was eine frühzeitige intensive Befassung mit dem SGB XII unabdingbar macht. [Weiter lesen]